Geänderte Öffnungszeiten 19.-23.4.2021
In der Woche 19.-23.4. ist die Praxis nur vormittags geöffnet.
Außerhalb der Sprechzeiten können Sie uns unter der Praxisrufnummer eine Nachricht hinterlassen, ein Rückruf ist zwischen 18 und 19 Uhr möglich.
In der Woche 19.-23.4. ist die Praxis nur vormittags geöffnet.
Außerhalb der Sprechzeiten können Sie uns unter der Praxisrufnummer eine Nachricht hinterlassen, ein Rückruf ist zwischen 18 und 19 Uhr möglich.
Am Samstag hat Dr. Handwerker von 8 bis 14 Uhr Bereitschaftsdienst in der Bereitschaftspraxis der KVB in der Kinderklinik.
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass es seit Februar 2021 in den Räumen der Kinderklinik Samstags und Sonntags von 8 bis 20 Uhr sowie Mittwoch und Freitag 15 bis 20 Uhr eine Bereitschaftspraxis gibt, die von den niedergelassenen pädiatrischen Kassenärzten betrieben wird. Wir beteiligen uns an den Diensten im Rahmen des sog. Poolarzt-Systems. Der Bereitschaftsdienst ist für gesetzlich und privatversicherte Patienten offen.
Wenn es wärmer wird, sind auch die Zecken wieder aktiver. Im letzten Jahr haben wir bei FSME einen interessanten Trend gesehen: Die Fallzahlen, insbesondere auch bei Kindern, sind detulich angestiegen. 2019 gab es 443 FSME-Fallmeldungen in Deutschland, 2020 gab es bereits 706 Fälle. das ist eine Steigerung um 59%. Die STIKO empfiehlt die Impfung ab dem zweiten Lebensjahr. Die Impfstoffe sind seit Jahren bewährt und sicher.
Die Auffrischung erfolgt nach vollständiger Grundimmunisierung erstmals nach 3 Jahren, danach alle 5 Jahre.
Wir erhalten aktuell häufiger Anfragen zu den Corona-Impfungen. Diese sind ja bisher nur für Erwachsene vorgesehen und zugelassen. Eltern fragen uns aber immer wieder, ob sie sich gegen COVID-19 impfen lassen sollen. Unsere Antwort: Ja, auf jeden Fall! Wenn Sie zu einer Risiko-Gruppe gehören, und gemäß der bundeseinheitlichen Priorisierung ein Impf-Angebot erhalten und bei Ihnen keine Kontraindikationen vorliegen sollten Sie das Impfangebot annehmen.
Laut Kultusministerium ist für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Schulbesuch mit leichten Erkältungssymptomen erlaubt.
Für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 gilt: Ab dem Tag, an dem die Symptome aufgetreten sind, ist der Schulbesuch nicht erlaubt. Der Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn nach mindestens 48 Stunden nach Auftreten der Symptome kein Fieber entwickelt wurde und wenn im häuslichen Umfeld keine Erwachsenen an Erkältungssymptomen leiden bzw. bei diesen eine Sars-Cov2 Infektion ausgeschlossen wurde.
Nach den Informationen des Kultusministeriums ist in den meisten Fällen kein "Wieder-Gesund-Attest" erforderlich.
Bitte kontaktieren Sie uns im Krankheitsfall frühzeitig, es ist auch eine Videosprechstunde möglich. Infektsprechstunde ist außschließlich vormittags.
Info Kultusministerium - FAQ zum Unterrichtsbetrieb an Bayerns Schulen
Privatpraxis Kinderarzt
Dr. med. Georg Handwerker
Ludwigstraße 18
94032 - Passau
0851 / 204 266 70
0851 / 204 266 71
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Fragen zur Rechnung:
Tanja Kunz, Mo - Fr: 8.30 - 12.00 Uhr
0851 204 266 73
Abrechnungsstelle PAS Dr. Hammerl:
09081 29260
Mo - Fr | 08.30 - 12.00 Uhr |
Mo - Fr | 13.00 - 17.00 Uhr |
und nach Vereinbarung.
Zeiten können in den Ferien und fortbildungsbedingt abweichen.